Rauchmelder – Lebensretter

Liebe Weinährer Mitbürger, 

wir die Feuerwehreinheit Weinähr, möchten Sie darüber informieren das seit dem 12.07.2012 auch für Altbauten, gesetzlich eine Rauchmelderpflicht besteht. Als erstes Bundesland überhaupt führte Rheinland Pfalz im Jahr 2003 eine Gesetzesregelung zur Rauchmelderpflicht in Wohnungen ein. Erfahrungen aus Großbritannien, Schweden und den USA zeigen, dass durch solche Regelungen die Zahl der Brandtoten um rund 50 Prozent reduziert werden können. Die Regelung sah zunächst eine Rauchmelderpflicht in allen Neubauten vor. So mussten Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungsweg dienen, installiert werden. Geregelt wird diese Pflicht in § 40 Wohnungen Absatz 8 der Landesbauordnung RLP (LBauO). Grundsätzlich ist der Wohnungseigentümer bzw. der Vermieter für die Einhaltung der Regelung verantwortlich und nicht ein möglicher Mieter.

www.rauchmelder-lebensretter.de

Gesetzliche Regelung in Rheinland Pfalz Landesbauordnung § 44 Wohnungen Absatz 8

  • Rauchmelderpflicht für Alt- und Neubauten in Schlaf- und Kinderzimmer sowie in Fluren die als Rettungsweg dienen.
  • Umbauten von bestehenden Wohnungen müssen ebenfalls mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
  • Übergangsfrist für Altbauten von 5 Jahren zur Nachrüstung (12.07.2012)
  • Keine Kontrolle oder Strafen sind vorgesehen.
  • Bei Nichtbeachtung wir jedoch wahrscheinlich der Verlust des Versicherungsschutzes eintreten.

Die Landesbauordnung mit den entsprechenden Regelungen kann auf den Seiten des Ministeriums der Finanzen Rheinland Pfalz eingesehen werden.

Rauchmelderpflicht auch in Altbauten

Pünktlich zum Deutschlandweiten Rauchmeldertag verabschiedete der Landtag am 27.06.2007 einen Gesetzesentwurf der SPD- Fraktion, die bestehende Regelung zu Rauchmeldern auch auf Altbauten auszudehnen und so den Bestandsschutz für bestehende Wohnungen aufzuheben. Die Gesetzgebung sieht eine Übergangsfrist von fünf Jahren, zur Nachrüstung mit Rauchmeldern vor. Eine Kontrolle oder Strafen bei Nichtbeachtung soll es nicht geben. Es kann jedoch nach einem Brand zu Problemen mit der Versicherung kommen. Falls keine Rauchmelder installiert waren, kann die Versicherung sich auf das Gesetz berufen und die Zahlung verweigern. 

Brandtote sind Rauchtote

Jeden Monat verunglücken rund 40 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel der Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Die jährlichen Folgen in Deutschland: 500 Brandtote, 6.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Milliarden Euro Brandschäden im Privatbereich. In einigen Bundesländern ist daher die Installation und Wartung von Rauchmeldern in privaten Haushalten inzwischen gesetzlich vorgeschrieben, siehe: www.rauchmelder-lebensretter.de

Rauchmelder als Lebensretter

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Wählen Sie den Feuerwehrruf 112.

Zigarettenrauch löst bei hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.

Installation

Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren. Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten:

  • Befestigen Sie den Rauchmelder immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt.
  • An der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50cm von Wänden entfernt und immer in waagerechter Position (auch bei Dachschrägen)
  • Nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht im starken Luftzug.
  • Spätestens alle 10 Jahre sollten Rauchmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.

Hinweis

Batteriebetriebene Rauchmelder können nur ausreichenden Schutz liefern, wenn sie mit funktionsfähigen Batterien bestückt sind. Geräte, die der Norm DIN 14604 entsprechen, geben über einen Signalton zu erkennen, wenn ein Batteriewechsel bevorsteht. Sie sollten jedoch regelmäßig (ca. einmal im Monat) mit dem Testknopf die Funktionsfähig des Gerätes überprüfen.

Für mehr Sicherheit verzichten Sie auf billige Alkalibatterien und entscheiden Sie sich für Lithiumbatterien. Diese halten bis zu 10 Jahre und garantieren dauerhaften Schutz.

Für die Kameraden der Einheit Weinähr

Bastian Salzwedel
Wehrführer